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Maskenpflicht am Arbeitsplatz

Geschätzte Patienten und Patientinnen

Der Bundesrat hat im Umgang mit dem Coronavirus einen fünften Öffnungsschritt beschlossen, viele Schutzmassnahmen sind per 26. Juni 2021 reduziert worden. Für die Physiotherapie und Osteopathie steht vor allem die Frage im Zentrum: Wo muss eine Maske getragen werden?

Grundsätzlich bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen wie Praxen und MTT-Räumen unverändert bestehen. Im Vordergrund steht die Sicherheit der PatientInnen und damit gilt auch eine Maskenpflicht am Empfang, im Wartezimmer oder auf Toiletten.
Davon ausgenommen sind (keine Maskenpflicht):
• Personengruppen mit Sonderregelungen: Ärztliches Maskenattest, Kinder bis zum 12. Geburtstag.
• Bei Übungen in MTT-Räumen an Geräten, wenn es die Übung erfordert.

Die Hygiene- und Abstandsregeln (mindestens 1,5 Meter) bleiben unverändert.

Wir danken für das Verständnis

Ihr Praxis-Team Rompen