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Häufig gestellte Fragen

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Rückvergütung

  • Was muss ich tun, um die Kosten der Osteo-/Etiopathie rückvergütet zu bekommen?

    In der Regel brauchen Sie keine ärztlichen Verordnung. Sie bekommen die Rechnung in doppelt persönlich zugeschickt, wobei Sie die Kopie als Rückforderungsbeleg an Ihre Zusatzversicherung schicken können.

    Die Kosten der osteopathischen Leistungen werden von den schweizerischen Zusatzversicherungen (auch Alternativversicherung genannt) gemäss der individuell abgeschlossenen Police des Klienten rückvergütet. Auch der SUVA und andere Unfallversicherungen beteiligen sich an den Kosten.

    Um Missverständnisse und Enttäuschungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen sich bei ihrer Zusatzversicherung betreffend Ihrer persönlichen Policebedingungen eingehend zu informieren bevor Sie sich in der Osteopathie oder Massage anmelden.

     

    Osteopathie wird über die Zusatzkassen rückvergütet. Eine Verrechnung über die Grundversicherung als physiotherapeutische Leistung ist ausgeschlossen.