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Dorfstrasse 8 • 6362 Stansstad • T: 041 610 09 09

Anerkennung und Rückvergütung

Wir sind von allen Kostenträgern (Kranken- und Unfallkassen sowie IV, Militärversicherung) vollumfänglich anerkannt.

Erfolgt die Physiotherapie aufgrund einer ärztlichen Verordnung, wird die verschriebene Behandlung von Ihrer Krankenkasse übernommen (nach Abzug des zehnprozentigen Selbstbehalts und die individuelle Franchise).

Die Grundversicherung übernimmt also keine Behandlung ohne ärztliche Verordnung.

Eine ärztliche Verordnung kann von jedem Mediziner ausgestellt werden. Nebst ihren Hausarzt, Notfall-Arzt oder Spezialist kann auch der Zahnarzt oder Chiropraktiker Ihnen die Physiotherapie verschreiben.

Es gibt grundsätzlich keine Beschränkung der Anzahl an Verordnungen. Beachten Sie jedoch, dass nach 36 Therapie-Sitzungen der Vertrauensarzt der Krankenkasse oder Unfallversicherung beim behandelnden Arzt eine schriftliche Begründung der Fortsetzung der Therapie verlangen kann.

Erstverordnungen sind spätestens bei der ersten Sitzung Ihrem/r Physiotherapeut/in zu übergeben. Bitte vergessen Sie dieses Dokument nicht mitzunehmen, da Ihr Arzt hierauf vielfach wichtige Informationen vermerkt.

Folgeverordnungen sind vor Ablauf der laufenden Behandlungsserie beim verordnenden Arzt zu beantragen. Bitte besprechen Sie dies mit Ihrem/r Therapeut/in.

Brauchen Sie ein Verordnungsformular? Hier können Sie es herunterladen:

Weitere Informationen zu Ihren Rechten als Patientin oder Patient entnehmen Sie den nachfolgenden Merkblättern der PhysioSwiss.