Die Kosten der osteopathischen und etiopathischen Leistungen werden von den schweizerischen Zusatzversicherungen (auch Alternativversicherung genannt) gemäss der individuell abgeschlossenen Police des Klienten rückvergütet. Auch der SUVA und andere Unfallversicherungen beteiligen sich an den Kosten.
Um Missverständnisse und Enttäuschungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen sich bei ihrer Zusatzversicherung betreffend Ihrer persönlichen Policebedingungen eingehend zu informieren bevor Sie sich anmelden.
Im Fall Sie keine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, dürfen Sie selbstverständlich in Ihre Gesundheit investieren und die Kosten selber übernehmen.
In der Regel brauchen Sie keine ärztlichen Verordnung. Sie bekommen die Rechnung in doppelt persönlich zugeschickt, wobei Sie die Kopie als Rückforderungsbeleg an Ihre Zusatzversicherung schicken können.
Osteopathie, Osteo-Ethiopathie, Kranio Sakrale Therapie sowie Massage wird über die Zusatzkassen rückvergütet. Eine Verrechnung über die Grundversicherung als physiotherapeutische Leistung ist ausgeschlossen.
Frans Rompen ist mit kantonaler Berufsausübungsbewilligung als Master of Science in Osteopathie (MSc.Ost. university of applied sciences), Diplom Osteopath (D.O.) und diplomierter Kinderosteopath FSO/SVO (D.P.O.) von sämtlichen schweizerischen Zusatzversicherungen anerkannt und registriert.
Frank Winkelmann ist als Diplom-Osteopath (D.O.) mit Diplom GDK gleichermassen anerkannt.
Stefanie Liistro – Mathis ist als Osteo-/Etiopathin von den Zusatzversicherungen anerkannt.