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Osteo-/Etiopathie

Seit 2007 sind „Osteopathie“ und „Osteopath/Osteopathin“ eine gesetzlich geschützter Berufsbezeichnung bspw. Titel. Sie dürfen nur von Personen verwendet werden, die das Diplom „Osteopath-GDK“ besitzen welcher mit bestehen der sgn. Interkantonale Prüfung in Osteopathie verliehen wird. Um an dieser IKP teilnehmen zu dürfen, muss man den Zulassungsbedingungen definiert in Artikel 11 des Reglement der IKP erfüllen. Hierin wird eine Vollzeitausbildung in Osteopathie als Voraussetzung zur Teilnahme gefordert. Für Maturanden mag dieser Bedingung gerecht sein. Für Physiotherapeuten FH (also auf Fachhochschulniveau) und universitäre Mediziner ist dieser Bedingung nicht adäquat und völlig unrealistisch. Bis 2010 galt der sogenannter „Übergangsreglung“ worin auch in Teilzeit ausgebildete Personen an der IKP teilnehmen dürften. Seit 2008 besteht in der Schweiz keine Möglichkeit eine Ausbildung in Vollzeit zu belegen. Ab September 2014 ist in Freiburg eine Vollzeitausbildung für 22 StudentInnen geplant.

Frans Rompen hat seine akademische Osteopathieausbildung bis Master of Science in Osteopathie in Teilzeit studiert. Leider fiel er zeitlich gerade nicht mehr unter der Übergangsreglung und dürfte somit seine Fähigkeiten (noch) nicht an der IKP unter Beweis stellen. Noch nicht, weil er zusammen mit 6 Kollegen die in der gleiche Situation stecken gegen dieser Ungerechtigkeit eine Klage beim Bundesgericht in Lausanne deponiert hat. Bis die Bundesrichtern entschieden haben, darf er gesetzlich die Titel „Osteopath“ offiziell nicht führen. Sämtliche Zusatzversicherungen anerkennen aber seine (in der Schweiz höchst mägliche) akademische Ausbildung vollumfänglich an.

Frans Rompen MSc.Ost. ist von sämtlichen Zusatzkassen akkreditiert und unter Osteo-/Etiopathie registriert. Somit werden die Kosten seiner Leistungen gemäss der individuell abgeschlossen Police des Patienten ruckvergütet. Bitte informieren Sie sich bei ihrer Zusatzversicherung betreffend ihrer persönlichen Policebedingungen.